“Bitte keine Werbung einwerfen” – der Aufkleber auf unserem Briefkasten ist eigentlich nicht zu übersehen. Unterstützt von einem roten Stoppschild macht er klar, was wir nicht wollen: Unverlangte Werbung! Die meisten Firmen halten sich auch daran. Lediglich Deutschlands größter Prospekteverteiler, die Deutsche Post AG, kümmert sich kein bischen um das Verbot.
Die Deutsche Post AG ist eben nicht die Deutsche Bundespost
Nein, die Deutsche Post AG erreicht den Qualitätsstandard, den ihr Vorgänger, die Deutsche Bundespost, einst wie selbstverständlich einhielt, bei weitem nicht. Regelmäßig finden wir in unserem Briefkasten Postsendungen, die für unsere Nachbarn gedacht sind (die tragen zwar den gleichen Nachnamen wie wir, aber die Hausnummer ist verschieden. Es bestünde also eine reelle Chance, die Briefe korrekt zuzuordnen
). Seit Wochen erreicht uns auch immer wieder Werbung, die nicht an uns persönlich adressiert ist, also lediglich verteilt wird. Ein klarer Verstoß gegen geltendes Recht:
Postzusteller und Prospektverteiler dürfen hier weder nicht persönlich adressierte Werbematerialien noch Postwurfsendungen einwerfen (Urteil BGH Az VI ZR 182/88). Dies gilt auch für sog. teiladressierte Sendungen, z. B. „An die Gartenfreunde des Hauses Bergstraße 10, Musterstadt“. Persönlich adressierte Werbesendungen hingegen müssen zugestellt werden. (Aus Wikipedia)
Letztens zum Beispiel war es ein Werbebrief der ARD Fernsehlotterie “Ein Platz an der Sonne”. Eine aufgedruckte nachgemachte Briefmarke samt Entwertungsstempel gaukelt vor, dass es sich bei dem Schreiben um einen regulären Brief handelt. Der Adressat allerdings lautet “An alle Menschen mit großem Herzen”. Habe ich einen neuen Namen? Unter dem nachgeahmten Poststempel steht “Postwurf – ein Service der Deutschen Post”, der eigentliche Adressat findet sich am rechten Rand: “An alle Haushalte mit Tagespost”.
Negativwerbung
Klarer Fall: Der Deutschen Post AG ist es schnurzpiepegal, ob wir Werbung haben wollen oder nicht. Hauptsache, möglichst viel von dem Zeug kann verteilt werden. Den Kunden, die die Services der Deutschen Post AG buchen, sollte das aber nicht egal sein. Denn ungewollte Werbung ist negative Werbung, wenn sie trotz Verbots in den Briefkästen landet. Wessen Reklame ich entsorgen muss, obwohl ich sie nicht haben will, dessen Produkte oder Dienstleistungen meide ich wie die sprichwörtliche Pest. Anders scheint es auch gar nicht zu gehen.




Mit der eigentlichen Werbung funktioniert das recht gut, die Post hat hier offenbar erfolgreich alphabetisiert. Aber diese unglaublichen Kostenloszeitungen… ich sollte dem Bürschchen mal auflauern und ihm die Ohren langziehen.