Als das Bundesverfassungsgericht Ende November sein Urteil zu einer Klage der evangelischen und der katholischen Kirche gegen die Berliner Praxis, sämtliche Adventssonntage verkaufsoffen zu gestalten, verkündete, horchte ganz Deutschland auf. Weniger aufgrund des Urteils selbst, denn man durfte darauf hoffen und auch damit rechnen, dass die Karlsruher Richter dem Sonntagsöffnungs-Wahn einen Riegel vorschieben würden. Was viele Deutsche zum Grübeln und einige zum Recherchieren brachte, war die Formulierung. Denn die Verfassungsrichter bezogen sich explizit auf die Weimarer Verfassung.
Weimar oder Bonn?
Wie fast jeder andere dachte ich zuerst, mich verhört zu haben. Weimarer Verfassung? War die nicht spätestens mit Inkrafttreten des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 obsolet geworden? Was ich dann so nach und nach lesen konnte, ist durchaus dazu geeignet, mein bisheriges Weltbild ein gutes Stück weit über den Haufen zu werfen. Kurzfassung: Die Bundesrepublik ist seit spätestens 1990, der Vereinigung der westlichen und der mittleren Besatzungszone (die Wortwahl passiert nicht ohne Grund), nicht mehr als Staat existent, sondern bestenfalls noch als GmbH. Seitdem gilt die Weimarer Reichsverfassung wieder. Das kann man als Spinnerei abtun. Ich tue es nicht mehr. Denn die Argumentationsketten sind durchaus stimmig. Und so leichtfertig, alles als bloße Verschwörungstheorien abzutun, bin ich nicht. Dazu ist in diesem Land schon zu viel daneben gegangen.
Viel zu lesen, viel zu überprüfen
Es würde den Rahmen meines Blogs sprengen, wenn ich diese Argumentationen hier wiederhole. Dazu stehe ich noch am Anfang meiner Recherchen. Aber es gibt eine Vielzahl an Webseiten und Diskussionsforen (auf die ich hier vorerst nicht verlinke – allerdings sind sie mit entsprechenden Suchbegriffen über die Suchmaschinen auffindbar) , die sich mit der Thematik befassen. Ich werde in den kommenden Monaten immer mal weder auf das Thema und auf (zumindest für mich) neue Erkenntnisse zu sprechen kommen.
Das werden spannende Lesewochen!



