Unsere Polizei ist immer mal wieder dafür gut, bei den Menschen für heftiges Kopfschütteln zu sorgen. Verantwortung für Fehlverhalten übernehmen unsere Uniformträger äußerst ungen und entsprechend selten. Der aktuelle Newsletter von Tasso e.V. ist dafür ein wahres Musterbeispiel:
In der Silvesternacht haben Polizeibeamte mit ihrem Streifenwagen einen Hund auf der Autobahn A1 tot gefahren. Laut Aussage der Beamten, um Gefahr für die Allgemeinheit abzuwenden. Den am Dienstfahrzeug entstandenen Schaden von 2.500,- Euro soll die Hunde-Halterin nun bezahlen. Der neunjährige Australian Shepard war – wahrscheinlich durch die Silvesterknallerei verschreckt – von zu Hause weggelaufen und auf die nahe gelegene Autobahn geraten. Die durch einen Notruf verständigte Polizei verfolgte den kreuz und quer über die Fahrbahnen laufenden Hund fast eine Stunde. Der Hund war offensichtlich so verstört, dass er sich nicht anlocken ließ. Um weiteres Unheil zu verhindern, entschieden sich die Polizisten dafür, den Hund mit dem Auto zu überfahren, so das Landespolizeiamt Kiel. Ein Schuss kam für die Beamten nicht in Frage; zu groß sei die Gefahr für alle Autofahrer gewesen. Als wäre das noch nicht genug, legten die Beamten den leblosen Körper in ein Gebüsch am Fahrbahnrand. Auf die Frage, warum keine professionelle Hilfe geholt wurde, antworteten die Beamten, dass jede weitere zeitliche Verzögerung Menschenleben hätte kosten können. Philip McCreight, Leiter von TASSO ist entsetzt: “Es hätte bestimmt genug Möglichkeiten gegeben, den Fall zivilisiert zu beenden. Es ist ja nicht das erste Mal, dass ein Tier versehentlich auf die Autobahn gerät.” Die Tat der Beamten hält er für unüberlegte Willkür. Gar kein Verständnis kann McCreight aber dafür aufbringen, dass die Beamten sich nach dem Vorfall nicht wenigstens um die Identifizierung des Hundes über TASSO gekümmert haben, sondern ihn einfach am Straßenrand liegen ließen.
Rechtsempfinden verquer – die Polizei hat einen Freibrief
Aha. Anstatt die Polizisten für den Mord an einem Tier zur Verantwortung zu ziehen (ja, ich weiß, dass das Gesetz Tiere nur als Sache ansieht und es deshalb formaljuristisch kein Mord ist, sondern Zerstörung einer Sache…), soll die trauernde Besitzerin, die sicherlich nur schwer über den Tod ihres Familienmitglieds hinweg kommt, jetzt auch noch den Schaden am (vom Volk zur Verfügung gestellten!) Dienstwagen bezahlen, den die Polizisten unnötigerweise als Tatwaffe benutzt haben. Da kann man ja nur froh sein, dass es den übereifrigen “Freunden und Helfern” nicht in den Sinn kam, den Hund mit etwas Teurerem zu Tode zu werfen. Man hätte ja zum Beispiel einen Kran auf den Hund stürzen lassen können. Dann wäre das Frauchen des Australian Shepherds jetzt wohl bankrott.
Es muss sich etwas ändern
Die eigentlich nötigen Schlussfolgerungen aus diesem Fall wird aber höchstwahrscheinlich niemand ziehen:
- Schluss mit der verdammten wilden Silvesterknallerei! Der Jahreswechsel der Menschen ist für alle Tiere der reine Horror.
- Schluss mit der Bezeichnung von Tieren als Sache! Was lebt, kann keine Sache sein.
- Gezielte Schulung der Polizisten für den Umgang mit Tieren! Es passiert viel zu oft, dass Polizisten falsch reagieren, wenn es um Tiere geht.
- Und vor allem: Schluss mit der generellen Straffreiheit für Polizisten! Man bekommt immer mehr den Eindruck, als würde allein das Tragen der Uniform vor jeglicher Verantwortung schützen. Mal stirbt ein Tier, dann ein Mensch, aber nie erfährt man hinterher von Konsequenzen für diejenigen, die durch Tat oder Unterlassen die Schuld tragen.
Ich bin gespannt, wie sich der Fall des ermordeten Australien Shepherds weiter entwickelt. Oder? Nee, eigentlich weiß ich ja, was passiert: Keine Konsequenzen für die Polizisten, dafür Strafe für die Hundebesitzerin. Da werden sich schon irgend welche Paragrafen finden, die man drehen kann.




Von diesem seltsamen Fall habe ich auch gehört. Tierlieb kann man diese Beamten wohl nicht nennen. Ich verstehe nur nicht, warum die Besitzerin den Schaden zahlen soll!? Der Hund müsste doch eigentlich versichert sein, oder nicht?
Benutzt man sonst nicht eine Dienstwaffe, auch Pistole genannt, dafür?