Google Street View: Da läuft was schief im Staate Kalifornien

Ich gebe zu, bisher habe ich mich nicht sonderlich um Google Street View gekümmert. Als etwa naiver, obrigkeitstreuer Bürger war ich der Meinung, dass da schon nichts passieren wird, was nicht in Ordnung ist. Aber so langsam wird mir doch etwas mulmig.

Dabei geht es nicht einmal so sehr um Google Street View an sich. Klar muss ich es nicht unbedingt haben, dass meine Fratze irgendwo im Netz kursiert, nur weil ich zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort war.  Und die Front unseres Häuschens braucht auch nicht unbedingt auf ewig jung bleiben. ABER: Ich habe mich irgendwie daran gewöhnt, dass jeder Nappel eine Knipse hat und inflationär davon Gebrauch macht. Digitale Kameras sind billig, Speicherplatz ist unbegrenzt verfügbar, da ist keine Auswahl mehr nötig – alles, was irgendwann mal fotografiert wurde, wird gespeichert und auf Online-Galerien wie flickr der Außenwelt zum Konsum angeboten. Die Gefahr, dass irgendwie, irgendwo, irgendwann bereits nicht gewünschte Bilder von mir durch das Internet geistern, ist also relativ hoch.

Trotzdem, Google Street View erreicht dann doch eine ganz neue Qualität. Weniger wegen der Bilder selbst, sondern wegen Googles Rechtsverständnis. Denn der Suchmaschinen-Gigant dreht die Rechtslage mal eben komplett um. Wer auf den Bildern nicht zu sehen sein will, müsse innerhalb einer von Google selbst gesetzten Frist Widerspruch einlegen. Moooment! Da verwechseln die Amerikaner aber etwas. Das Recht am eigenen Bild, auf die informationelle Selbstbestimmung  – übrigens neben der Würde und dem Leben eines der höchsten Güter, dass das Grundgesetz kennt und schützt – verlangt von Google, dass die Firma vor Veröffentlichung irgendwelcher Bilder das Einverständnis der abgebildeten Personen besitzt. Im Klartext: Nicht die Menschen müssen widersprechen, sondern Google muss Einwilligungen sammeln gehen und vorzeigen können. Pervers, wie selbstverständlich Google hier über das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die darin verankerten Grundrechte hinweg geht!

Ich bin gespannt, wie lange noch über das Für und Wider von Street View diskutiert wird, bis die Menschen merken, dass der eigentliche Knackpunkt das Rechtsverständnis Googles ist. Für den Fall, dass ich mich ohne meine ausdrückliche Zustimmung auf einem Foto bei Street View wiederfinde, darf ich Google bereits jetzt eine Klage wegen Verstoßes gegen Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG ankündigen. Und ich glaube nicht, dass ich der Einzige wäre.

This entry was posted in Allgemein, Computer, Fotografie, Internet, Politik and tagged , , , , , , , . Bookmark the permalink.

One Response to Google Street View: Da läuft was schief im Staate Kalifornien

  1. gizmo says:

    Dem schließe ich mich an.
    In diesem Sinne.

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>